Grünes Licht für Flughafenausbau: VGH Kassel lehnt Eilanträge ab
Von: @cf <2009-01-19>
Fraport kann mit dem Bau der neuen Landebahn beginnen: der VGH Kassel hat am 15. Januar alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug abgelehnt. Infos, Ansichten, Reaktionen hier!

Der Flughafen Frankfurt kann ausgebaut werden: der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) hat am Donnerstag in einem gemeinsamen Beschluss alle noch offenen Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt. Gegen die Nachtflugregelung äußerte der VGH allerdings überraschend "erhebliche rechtliche Bedenken".

13 Kommunen, Unternehmen und Privatkläger hatten gegen den Sofortvollzug geklagt. Die Klage des BUND, bei der es vor allem um naturschutzrechtliche Belange ging, hatte der VGH schon am 2. Januar separat abgelehnt. Die Beschlüsse des VGH sind unanfechtbar.

Fraport kündigte an, spätestens Anfang Februar mit der Rodung des Kelsterbacher Waldes zu beginnen. Bis dahin würden wie geplant die Vorarbeiten im Wald fortgesetzt.

Der Beschluss des VGH Kassel

In dem 200 Seiten starken Beschluss werden schon viele Entscheidungen der späteren Hauptverfahren vorweg genommen. Nach Auffassung des Gerichts hat die Planfeststellungsbehörde dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und Stärkung des Luftverkehrsstandortes Frankfurt Main und an der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur ohne Abwägungsfehler den Vorrang vor den Lärmschutz- und sonstigen Belangen der Antragsteller (z.B. der Planungshoheit der Kommunen) eingeräumt. Die gegen das Projekt vorgebrachten Einwendungen seien korrekt ermittelt und abgewogen worden. Gegen das Lärmschutzkonzept habe man keine prinzipiellen Bedenken. Risiken durch den Ausbau, etwa durch Vogelschlag, bewegten sich im Bereich der allgemeinen Akzeptanz und/oder seien durch technische Maßnahmen in den Griff zu bekommen.

Kritik äußerte das Gericht - überraschend - an der Nachtflugregelung des Planfeststellungsbeschlusses, die 17 Flüge in der Kernzeit der Nacht (von 23-5 Uhr) und durchschnittlich 150 Flüge in der Nacht insgesamt zulässt. "Die Nachtflugregelung in dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss wird einer rechtlichen Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten", meinten die Richter. Die vorgesehene Regelung würde dem gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe nicht ausreichend Rechnung tragen. Darüber hinaus würde die Begründung des Landesentwicklungsplanes von 2007 einem Verbot planmäßiger Flüge in der "Mediationsnacht" ein so großes Gewicht beimessen, dass die Planfeststellungsbehörde "kaum einen Spielraum für die Zulassung planmäßiger Flüge in dieser Zeit habe".

Eventuelle Mängel im Plan, die im späteren Hauptsacheverfahren festgestellt würden oder in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren korrigiert werden können, würden einem Bau der Landebahn aber nicht entgegen stehen. Deshalb würde den Anträgen auf einen Baustopp nicht stattgegeben.

Erste Reaktionen

Enttäuschung und Zorn bei den klagenden Kommunen

Die Kommunen, die gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens geklagt hatten, reagierten enttäuscht bis wütend auf die Beschlüsse des VGH Kassel. Die "Initiative Zukunft-Rhein-Main" übte auf einer Pressekonferenz in Rüsselsheim harsche Kritik an der Entscheidung der Richter. Die Bürgermeister und Landrat Enno Siehr (Kreis Groß-Gerau) sind sich einig in dem Vorwurf, das Gericht habe die Unterlagen nicht sorgfältig geprüft. Bis zum 12. Januar seien noch Einwendungen möglich gewesen, das Urteil sei schon drei Tage später veröffentlicht worden. Einige Mitglieder der Initiative wollen das Bundesverfassungsgericht anrufen, zum Beispiel die Stadt Mainz und die Stadt Neu-Isenburg. Zusätzlich zum aktuellen Beschluss ärgert die Bürgermeister der Umgang mit ihren Befangenheitsanträgen gegen die Kasseler Richter und die Tatsache, dass in dem gemeinsamen Beschluss alle Kommunen trotz unterschiedlicher Betroffenheiten und Einwendungen "über einen Kamm geschoren wurden".

Der Flörsheimer Bürgermeister Antenbrink sprach von "einem schwarzen Tag für Flörsheim". Das Gericht hat nach seiner Ansicht und der der Anwälte nicht neutral entschieden, sondern "die Kläger in vielerlei Hinsicht unfair behandelt und benachteiligt, die Fraport AG hingegen eindeutig bevorzugt". Die Ankündigung, dass das Gericht in der Hauptverhandlung die vorgesehenen Nachtflüge wahrscheinlich verbieten werde, beurteilte Antenbrink sehr skeptisch: "Vielleicht ist das nur eine Beruhigungspille im Vorfeld der Landtagswahl". Antenbrink rief die Bürger zum "stillen Protest" vor der St. Galluskirche auf.

Die anderen Bürgermeister der "Mainschiene" fanden ebenfalls sehr deutliche Worte. Hochheims Oberbürgermeisterin Munck zeigte sich "enttäuscht, aber nicht überrascht". Recht haben und Recht bekommen seien zwei verschiedene Dinge. Die Kasseler Entscheidung zeige eine "unerträgliche Arroganz der Macht". Überall sonst werde die Einhaltung naturschutzrechtlicher Regelungen penibel kontrolliert, aber der Rodung des Bannwaldes werde einfach zugestimmt. "Wir bekommen im Fall des Flughafens vorgeführt, wie einfach es ist, bestimmte Dinge durchzusetzen, wenn sie politisch gewollt sind", sagte Munck.

Auch der Hattersheimer Bürgermeister Franssen ärgert sich: "Das Urteil zeigt deutlich, dass finanzielle Interessen über dem Schutz der Bürger stehen." Eine Kommune müsse beim Bau einer Straße "jeden einzelnen Feldhamster" zählen, die vom Lärm betroffenen Menschen zählten nicht.

Der Kelsterbacher Bürgermeister Ockel zeigte sich enttäuscht. Kelsterbach will nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil die Erfolgsaussichten gering seien, sagte Ockel. "Das Ende der Fahnenstange ist erreicht, die Rodung des Kelsterbacher Waldes ist endgültig entschieden". Ockel hofft aber noch auf Nachbesserungen beim Lärmschutz. Bürgermeister Becker (Mörfelden-Walldorf) sieht in der Kritik an den Nachtflügen "wenigstens einen kleinen Lichtblick".

Der Raunheimer Bürgermeister Jühe sah sich in seiner Auffassung bestätigt, man solle lieber mit Fraport verhandeln als klagen. Als einer der Hauptverfechter des umstrittenen "Antilärmpaktes" setzt er darauf, im neuen "Forum Flughafen und Region" (Nachfolgeorganisation des RDF) den Dialog weiterführen und dadurch bessere Lärmschutzmaßnahmen erreichen zu können.

Auch außerhalb des Gebietes der "Zukunft Rhein-Main" ist man noch kampfbereit. Der Offenbacher Oberbürgermeister Schneider zeigt sich optimistisch: "Wir kämpfen weiter". Die Anwälte der Stadt bereiten intensiv das Hauptverfahren vor. Auch Schneider denkt an eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Offenbach ist bislang nicht als Musterkläger für das Hauptverfahren zugelassen, wogegen man vorgehen will. Der Hanauer Oberbürgermeister Kaminsky freute sich über die Entscheidung aus Kassel: "Kämpfen lohnt sich doch!" Hanau ist nicht gegen den Ausbau an sich, will aber ein Nachtflugverbot erreichen.

Das sagen die Anwälte der Kommunen:

Rechtsanwalt Baumann bleibt optimistisch: er sieht in der Abweisung der Eilanträge keine Vorentscheidung für die Klagen in der Hauptsache. Aus der Begründung könne man im Gegenteil schließen, dass das Gericht durchaus Bedenken über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses habe, besonders an der Nachtflugregelung. Rechtsanwalt Moeller-Meinecke, der unter anderem die Stadt Hanau und den Main-Kinzig-Kreis vertritt, ist erfreut darüber, dass die Kasseler Richter sich gegen die vorgesehenen Nachtflüge ausgesprochen haben. Er rechnet sich gute Chancen aus, dass seine Mandanten mit ihren Klagen auf ein Nachtflugverbot Erfolg haben werden.

Umweltverbände: Ablehnung und Unverständnis

Die Umweltschutzorganisation Robin Wood sieht den Bedarf des Flughafenausbaus angesichts der Wirtschaftskrise mehr als je zuvor infrage gestellt. Es sei zudem eine schwere politische Fehlentscheidung, klimaschützenden Wald abzuholzen, um noch mehr klimaschädlichen Flugverkehr zu ermöglichen.

Für den Verkehrsclub Deutschland (VCD) ist es angesichts der zahlreichen ökologischen und ökonomischen Argumente gegen das Ausbauprojekt nicht nachvollziehbar, dass die Eilanträge abgelehnt wurden. Die Grenze der Belastungen durch den Flugverkehr für die Menschen in der Region sei längst erreicht, die "Jobmaschine Flughafen" reines Wunschdenken und die Zerstörung der Natur unakzeptabel.

Für den BUND war die Ablehnung seines Eilantrages, die schon einige Tage vorher erfolgte, "eine ganz bittere Erfahrung". Mit der Genehmigung des Sofortvollzuges weiche der VGH von der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ab.

Bürgerinitativen: Hoffnung auf Nachtflugverbot nur Beruhigungspille?

Bei den Bürgerinitiativen war die Zustimmung des VGH zum Ausbau erwartet worden, offizielle Äußerungen zum Spruch des Gerichtes gab es bisher keine. Man ging lieber zur Demo auf die Straße und bereitet sich auf die drohende Waldrodung vor. Viele aktive Ausbaugegner haben im Verlauf der Ereignisse und VGH-Urteile ohnehin das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. So war auch die Aussage der Richter zu den Nachtflügen kein wirklicher Trost. Viele vermuten hier eine "Beruhigungspille" für die betroffenen Bürger. Auch der Termin der Bekanntgabe der Entscheidung macht die Ausbaugegner misstrauisch: Wahlhilfe für Roland Koch oder Unterstützung der Fraport-Terminpläne für die Rodung?

Freude bei den Ausbau-Befürwortern in der Wirtschaft ...

Fraport äußerte sich erfreut, aber zurückhaltend. Das Unternehmen sehe seine Rechtsauffassung bestätigt, sagte ein Sprecher. Die Frage eines Nachtflugverbotes sieht Fraport gelassen: "das ist jetzt vor allem Angelegenheit der Airlines" (Fraport hatte selbst ein Nachtflugverbot beantragt). Innerhalb der nächsten zwei Wochen werde das Areal für die Waldrodung eingezäunt, anschließend werde bis zum 28. Februar gerodet, kündigte Fraport an.

Laut einem späteren Presseinterview geht Fraport-Chef Bender von einem langen Rechtsstreit über die geplanten Nachtflüge in Frankfurt aus. Die unterlegene Partei werde das Bundesverwaltungsgericht anrufen. Womöglich werde die neue Betriebsregelung erst bei Inbetriebnahme der Bahn im Jahr 2011 feststehen.

Die Lufthansa will weiterhin an ihrer Forderung nach 41 Nachtflügen festhalten. "Man kann ein Drehkreuz wie Frankfurt nicht stundenlang vom weltweiten Warenverkehr abkoppeln", sagte ein Sprecher. Dass der VGH sich jetzt in Richtung von noch weniger Nachtflügen geäußert habe, ändere nichts an der Rechtsauffassung der Lufthansa. Lufthansa hatte gegen die Nachtflugbeschränkungen im Planfeststellungsbeschluss geklagt.

Der Rest der hessische Wirtschaft freute sich trotz des grassierenden Krise über die Neuigkeiten aus Kassel. "Das ist ein toller Tag für die gesamte hessische Wirtschaft und für alle Arbeitnehmer der Region" meinte der Hauptgeschäftsführer der hessischen Unternehmerverbände Fasbender. Damit könne "das größte und noch dazu privatwirtschaftlich finanzierte Konjunkturprogramm in Hessen" seine Wirkung rechtzeitig zur Abfederung des Abschwungs und zur Schaffung von 100 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen entfalten.

Politik: VGH-Beschluss als Munition für den Wahlkampf

Jubel bei der CDU ...

Die Beschlüsse des VGH drei Tage vor der Landtagswahl haben noch einmal den Wahlkampf angeheizt. Ob die Entscheidung der Richter drei Tage vor der Landtagswahl als unfaire Wahlkampfhilfe für Roland Koch oder eher als ein unerwartetes Wahlgeschenk für SPD und Grüne gesehen wird, hängt vom Standpunkt des Betrachters ab. Die Landtagsparteien sahen sich jedoch (fast) alle in ihrer Auffassung bestätigt.

Roland Koch überschlug sich fast vor Begeisterung. Das "ja" des VGH Kassel zum Ausbau bezeichnete er als "historisches Ereignis" und als "zentralstes Projekt meines politischen Lebens". Auf einer Wahlkampfveranstaltung der CDU in der Jahrhunderthalle legte er dann noch nach: das Gericht habe Hessen mit seinem Beschluss einen der "wahrscheinlich erfolgreichsten, glücklichsten Tage seiner Geschichte" beschert. Dafür habe die CDU zehn Jahre gekämpft. Wenn SPD, Grüne und Linke im Landtag wieder eine Mehrheit bekämen, stehe der Ausbau wieder in Frage, drohte Koch eventuell zweifelnden Wählern.

Wirtschaftsminister Rhiel meinte, der Ausbau des Flughafens sei "arbeitsmarktpolitisch so wichtig wie Opel und Industriepark Höchst" zusammen. Die Entscheidung der Richter sei ein kraftvolles Signal für 40000 neue Arbeitsplätze in Hessen, die durch den Ausbau geschaffen würden.

Auch außerhalb der hessischen Landespolitik gab es Freude bei der CDU. Oberbürgermeisterin Roth (Frankfurt) sprach von einer "frohen Botschaft" und sah eine "glasklare Bestätigung der Politik von Ministerpräsident Koch". Sogar Bundeskanzlerin Merkel meldete sich zu Wort und bezeichnete die Entscheidung als "wichtig für ganz Deutschland".

Zustimmung bei der FDP

Die FDP freute sich sich über einen "guten Tag für den Wirtschaftsstandort Hessen. Ein verbesserter Schutz der Nachtruhe sei immer von der FDP gewollt gewesen, man werde darauf achten, dass die Gerichtsentscheidung umgesetzt werde, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Posch. Bemerkenswert fand Posch, dass politischen Festlegungen im Landesentwicklungsplan nach der Entscheidung des Gerichts einen höheren rechtlichen Wert als bisher erhielten. Nur aus Offenbach kam eine kritische FDP-Stimme. Flughafen-Dezernent Weiß meint: "Die Fraport hat einen Pyrrhussieg beim Verwaltungsgerichtshof erzielt."

SPD und Grüne sehen ihre Positionen bestätigt ...

SPD und Grüne, die vor ihrer gescheiterten Regierungsbildung in Hessen ein striktes Nachtflugverbot in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten, sahen sich durch die Zweifel des Gerichts an der Nachtflugregelung in ihrer Auffassung bestärkt. SPD-Spitzenkandidat Schäfer-Gümbel sagte: "Die Entscheidung des Gerichts straft diejenigen Lügen, die behauptet haben, dass das alles nicht mehr geht". Die SPD habe sich schon immer für einen Ausbau mit einem Nachtflugverbot eingesetzt. Die SPD-Fraktion im Frankfurter Römer bewertete den Gerichtsbeschluss als "in jeder Hinsicht positiv".

Die Grünen sahen sich durch die Aussagen der Richter in ihrer Forderung nach einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren bestätigt und kritisierten die Lufthansa, die sich selbst durch den VGH nicht von ihrer Forderung nach 41 Nachtflügen abhalten ließe

Linke und FAG lehnen den Ausbau weiterhin entschieden ab

Die Linke sieht im Urteil des VGH "eine schallende Ohrfeige für Koch". Es sei deutlich geworden, dass die CDU-Regierung sich allein den Interessen der der Luftverkehrswirtschaft verpflichtet fühle und die Interessen von Anwohnern und Umwelt ignoriere. Der Abgeordnete Wilken ließ sich als einziger Politiker bei der Demonstration am Flughafen blicken.

Die FAG (Flughafen Ausbau Gegner im Frankfurter Römer) betonte, der VGH habe "der arroganten Behauptung der Landesregierung, nur mit 17 nächtlichen Flügen werde der Ausbaubeschluss rechtskräftig, ein für alle mal den Boden entzogen". Angesichts der neuesten Zahlen der Fraport sei beim Ausbau keine Eile geboten und ein Sofortvollzug deshalb unverantwortlich, sagte der Fraktionsvorsitzende Rahn.

Andere Organisationen

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) bezeichnete ein Nachtflugverbot als unverzichtbar für Lebensqualität und Gesundheit von Hunderttausenden Menschen in der Region. Sie forderte Fraport auf, mit der Rodung des Waldes bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klagen zu warten. Eine Rodung zum jetzigen Zeitpunkt würde das Rechtsempfinden vieler Bürger verletzen.

Und das sagt die Wissenschaft ...

Das Rhein-Main-Institut hält in einer Analyse eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses in Richtung auf ein echtes Nachtflugverbot für notwendig und auch rechtlich möglich. Der Bescheid könne geändert werden, wenn wichtige neue Tatsachen bekannt geworden seien. Solche Tatsachen sind z.B. neue Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung über die schädlichen Auswirkungen von nächtlichem Fluglärm auf die Gesundheit. Auch die Bedarfsprognose und die Einschätzung der Arbeitsmarkteffekte seien nicht mehr zutreffend.


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